Krankheit und Befreiung vom Unterricht
Muss Ihr Kind wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben, so bitten wir Sie als Erziehungsberechtigte, dies der Schule umgehend entweder telefonisch, per E-Mail, per Fax oder durch Mitschüler mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass eine Entschuldigung per Telefon oder E-Mail nur zur Information des Klassenlehrers dient. Innerhalb von drei Tagen ist von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen (s. Schulbesuchsverordnung § 2).
Gerne können Sie hierzu das im Downloadbereich angebotene Formular verwenden.
Sollten Sie dringende Gründe für einen “Sonderurlaub” haben, gilt folgende Regelung:
- Bis zu zwei schriftlich beantragte Beurlaubungstage kann die Klassenlehrerin genehmigen.
- Darüber hinaus wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Verlässliche Grundschule
Falls außerhalb der „verlässlichen“ Schulzeit aus dienstlichen Gründen Unterricht ausfällt, so werden Sie über die Stundenplanänderung schriftlich oder telefonisch verständigt. Eine vorzeitige Entlassung der Kinder erfolgt nur nach Rücksprache mit den Eltern.